Kosten
Die Finanzierung kann entweder:
1) Ab Pflegegrad 1 oder höher über die niederschwelligen Entlastungsangeboten mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Dieser beträgt 125€ pro Monat. Diesen Betrag zahlt die Pflegekasse an Dienstleister die eine Anerkennung von der zuständigen Behörde haben. Bei einem höheren Pflegegrad besteht zudem für pflegende Angehörige ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Dieser Betrag kann ebenfalls für die Abrechnung der erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden.
In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir ihre persönlichen Anspruchsvorrausetzungen und erstellen ihnen ein Angebot.
oder
2) Alle Leistungen können sie auch als Privatzahler in Anspruch nehmen.